Auszug aus unserer Satzung:
§ 14 Ordentliche Mitgliederversammlung
(4) Alle Mitglieder sind berechtigt, bis vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Vorstand einzureichen. Darauf ist in der Terminankündigung unter Hinweis auf die Frist hinzuweisen.
(5) Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt und drei Wochen vor der Mitgliederversammlung per Aushang an der Informationstafel im Vereinsheim in der Küchenholzallee bekannt gegeben.
Berichte
Vorstandswahl
Beschlussfassungen
Aus dem Verein ausscheidende Mitglieder sind nur bis zu dem Monat zur Leistung von Arbeitsstunden oder Ersatzzahlung verpflichtet, in dem der Austritt dem Vorstand schriftlich erklärt wurde.
sonstiges