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Corona-Schutz-Verordnung 22.11. - 12.12.2021
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Leipziger Sports,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung unseres Informationsschreibens vom 21.11.2021 möchten wir Sie
darüber informieren, dass ab sofort im Rahmen der Nutzung kommunaler
Sporthallen eine Kontaktdatenerfassung aller zutrittsberechtigten
Nutzergruppen notwendig wird. Das bedeutet für Sie, dass vor
Inanspruchnahme der Trainingszeiten, jeder Übungsleiter eine vorbereitete
Teilnehmerliste mitzuführen und an das vor Ort tätige Hallenpersonal zu
übergeben hat. Die Kontaktdaten werden Datenschutzkonform und nur für den
Zweck der Kontaktnachverfolgung, für die Dauer von einem Monat,
aufbewahrt.
Bitte beachten Sie, dass ohne Datenerfassung kein Zutritt zur Sporthalle
gewährt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung
zur Sportstättenvergabe (Telefon 0341 123-9425/ -9426)
sowie das Sachgebiet Objektverwaltung/ Objektbewirtschaftung für die
Pachtsportvereine (Telefon 0341 123-9440 / -9429) gern zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Katja Tennhardt
Sekretariat
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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Sport
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Tel.: ++49341 1239400/9401
Fax: ++49341 9832006
E-Mail:
Internet: http://www.leipzig.de
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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Leipziger Sports,
das sächsische Kabinett hat am Freitag, den 19.11.21, eine Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Ziel der Verordnung ist es Kontakte und damit potentielle Infektionsketten zu minimieren. Die Verordnung tritt Montag, den 22.11.21 in Kraft.
Nachfolgend möchte ich Sie über die Auswirkungen für das Sporttreiben auf kommunalen Sportanlagen in der Stadt Leipzig informieren. (§13 der Corona-Notfall-Verordnung)
Gehen sie davon aus, dass die nachfolgenden Maßnahmen vor Ort geprüft bzw. kontrolliert werden.
Nach §13 der Corona-Notfall-Verordnung ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für Publikumsverkehr untersagt.
Gleichzeitig hat der Verordnungsgeber für folgende Personengruppen Ausnahmen zugelassen:
- Schulsport (Verweis aus die geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung)
- Kinder- & Jugendsport bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
o Für Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel
o Kontakterfassung gem. Hygienekonzept des jeweiligen Vereins gem. §2 der Corona-Notfall-Verordnung
- Dienstsport (Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona-Notfall-Verordnung)
- Leistungssportlerinnen und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader (Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona- Notfall -Verordnung)
- Lizensierte Profisportlerinnen und -sportler (Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona- Notfall -Verordnung)
- Berufssportlerinnen und -sportler (Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona- Notfall -Verordnung)
- Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren (Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona- Notfall -Verordnung)
- Personen mit medizinisch notwendige Behandlungen (Nachweis der medizinischen Verordnung muss beim Verein vorliegen, Nachweis 3G + Kontakterfassung gem. §2 der Corona- Notfall -Verordnung)
Bitte informieren sie die Eltern und Angehörige, dass beim Holen und Bringen Ansammlungen jeglicher Art vermieden werden müssen sowie die geltenden Abstandsregeln von 1,5m einzuhalten sind. Sollte der Abstand von 1,50m nicht möglich sein, gilt es eine medizinische oder FFP2 Maske zu tragen.
Die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung mit Gültigkeitszeitraum bis zum 12.12.2021 finden Sie auf der Webseite Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen.
<https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf>;
Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie auf der Seite Informationen zum Coronavirus der Stadt Leipzig<https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/gesundheit/neuartiges-coronavirus-2019-n-cov/>; sowie auf der Seite Infektionsfälle in Sachsen des Freistaates Sachsen<https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html>;.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung zur Sportstättenvergabe (Telefon 0341 123-9425/ -9426)
sowie das Sachgebiet Objektverwaltung/ Objektbewirtschaftung für die Pachtsportvereine (Telefon 0341 123-9440 / -9429) gern zur Verfügung.
Gern verweisen wir auch auf die Corona FAQ<https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq>; (häufig gestellte Fragen) des Landessportbundes Sachsen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büchel
Amtsleiterin
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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
Amt für Sport
Am Sportforum 3, 04105 Leipzig
Tel.: 0341/ 123 94 00
Fax: 0341/ 983 20 06
E-Mail:
Internet: http://www.leipzig.de