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Neues vom Harthkanal und vom Zwenkauer See
Verwaltungsstandpunkt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur touristischen Entwicklung des Nordufers am Zwenkauer See und zur Umsetzung des Masterplanes Neue Harth
Der Bau des Harthkanals wird mit Mitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die vorgesehenen Finanzmittel wurden aktuell pandemiebedingt eingekürzt. Die LMBV mbH baut den Harthkanal. Die spätere Übernahme der wassertouristischen Anlagen durch die Kommunen ist gesichert. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem ZV und den Fachämtern der Stadt Leipzig zur planerischen Ausgestaltung der Brücken- und wassertouristischen Anlagen.
Für die Wege rund um den Zwenkauer See wurden Fördermittel gem. § 4 VA BKS eingeworben und bewilligt. Den Eigenanteil finanziert der ZV aus seinem Haushalt. Im Zuge der Planung und Realisierung stimmt sich der ZV mit den betroffenen Fachämtern der Stadt ab.
Die Schiffbarkeitserklärung des Zwenkauer Sees verzögert sich aus verschiedenen Gründen seit vielen Jahren. Nach aktuellen Informationen der federführenden Landesdirektion Sachsen ruht das Verfahren derzeit, da weiterhin die Zustimmung der LMBV mbH als Grundstückseigentümerin fehlt.
Das Thema Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der LMBV mbH bzgl. des Zwenkauer Sees wurde bereits vor einigen Jahren intensiv durch die Beteiligten diskutiert. In den durch die LMBV mbH vorgelegten Vertragsentwürfen ging es insbesondere darum, dass die Stadt Leipzig die Haftung für Dritte übernehmen soll. Die LMBV mbH soll von jeglichen Schäden (außer bergbaubedingten Schäden) freigestellt werden.
Nach eingehender juristischer Prüfung wurde seitens der Stadt Leipzig herausgearbeitet, dass insbesondere wegen der Haftungsfrage keine Unterzeichnung durch die Stadt Leipzig erfolgt. Eine Rücksprache mit dem Versicherer KSA ergab, dass eine Versicherung für einen solchen Fall mit einer angepassten, verträglichen Sicherheitssumme nicht angeboten werden kann.
Die Entwicklung des Nordufers auf Grundlage des Masterplanes Neue Harth 2015 bedarf in großen Teilen privater Investitionen und ergänzender öffentlicher Förderung – insbesondere für die notwendige Erschließung. Eine konkrete Antragstellung von Fördermitteln setzt jedoch auch konkrete Ansiedlungsvorhaben voraus, die es bis dato noch nicht gibt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Gespräche mit dem Freistaat nicht angezeigt.
Realisierungs- / Zeithorizont
entfällt
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https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2001300