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Beseitigung Wildschaden
Mittlerweile sind alle Arbeiten vor Ort weitestgehend abgeschlossen. Lediglich das Schloss im Tor muss noch ausgewechselt werden. Die Wiese kann ab sofort wieder vollumfänglich genutzt werden.
Im Moment werden vom Vorstand die letzten Unterlagen, die von den Fördermittel-Zuwendungsgebern nachgefordert wurden, zusammengestellt und in den nächsten Tagen eingereicht. Unmittelbar danach dürften etwa zeitgleich bei der SAB und der Stadt Leipzig die Fördermittelbescheide ausgestellt werden. Sobald uns diese vorliegen, können wir (hoffentlich) die Mittel abrufen und das ganze Kapitel schließen.
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In der zweiten Maiwoche werden die Arbeiten beginnen. Zunächst wird der Zaun gesetzt, anschließend werden die verbliebenen Arbeiten an der Wiese ausgeführt. Im Anschluss werden wir als Verein gemeinsam dafür zu sorgen haben, dass die Ansaat genügend Feuchtigkeit bekommt, dass also regelmäßig gesprengt wird. Zu diesem Zweck kann sich jedes Vereinsmitglied eventuell schon mal mit der Bedienung der Pumpe vertraut machen.
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Die Arbeiten an der Wiese werden aus Gründen, die die Stadt als Verpächter zu vertreten hat, bereits in den nächsten Tagen beginnen. Das Erdreich, welches zu einem späteren Zeitpunkt zum Ausgleich der Unebenheiten verteilt wird, wird bereits in den nächsten Tagen geliefert und an verschiedenen Stellen abgekippt werden.
Die anfallenden Kosten für den Zaun werden, entgegen der bisherigen Annahme, nun doch wie gehabt anteilig von Verein (20%), Stadt (30%) und SAB (50%) getragen, was bedeutet, dass wir auf unsere Erfahrungen mit bereits drei erfolgreichen solchen Antragsverfahren zurückgreifen. Der einzige Unterschied diesmal ist, abgesehen von formal wieder leicht veränderten Formularen, dass bei einer sogenannten unterjährigen Vergabe die Abgabefristen wegfallen. Allerdings setzen uns Biologie und Gartenbaukunst mit Frostperioden und Wachstumszeiträumen doch wieder ihre eigenen Fristen.
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Die Formulare
AfS Leipzig bei Bürgerservice unter Sport - Förderung - Invest
- 01 - Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung - Investitionsförderung (PDF 122 KB)
- 02 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - Investitionsförderung (PDF 104 KB)
- 03 - Rechbehelfsverzicht/Eingangsbestätigung - Investitionsförderung (PDF 110 KB)
- 04 - Mittelabforderung - Investitionsförderung (PDF 63 KB)
- 05 - Verwendungsnachweis - Investitionsförderung (PDF 56 KB)
SAB
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Nachdem wir in diesem Jahr offenkundig mehrfach richtig Schwein gehabt haben, zeichnet sich nun ab, wie die Sache in den Griff zu bekommen ist. Von der Stadt liegt uns eine Zusage für die Finanzierung für die Wiederherstellung der Wiese und den Bau eines Zaunes vor. Konkret heißt das, dass wir 80% der anfallenden Kosten erstattet bekommen, 20% werden wir selbst tragen. Der Bau des Zaunes läuft als Investition über einen Fördermittelantrag mit Eigenanteil. (Ganz ähnlich lief das bereits beim Bau der neuen Bootshalle, des Zaunes und des Steges.) Die Wiederherstellung der Wiese läuft über einen zweckgebundenen Pflegekostensonderzuschuss, ähnlich wie beim Baumverschnitt.
Der Vorstand bereitet im Moment den Fördermittelantrag zur Abgabe vor. Wann der Bewilligungsbescheid dann vorliegt, wird man sehen.
Die Arbeiten werden von einer Firma ausgeführt, sobald der Vorstand ihr den Auftrag dazu erteilt. Ist dieser Schritt erfolgt, kann durch die Firma das nötige Material bestellt und witterungsabhängig mit den Arbeiten begonnen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass in diesem Jahr noch sichtbar etwas auf dem Vereinsgelände passiert.
Von den Arbeiten am Zaun wird man sicher weniger Notiz nehmen, der steht dann irgendwann einfach da und hat ein Tor.
Für die Wiederherstellung der Wiese wird zunächst Mutterboden angefahren und so verteilt, dass die Unebenheiten anschließend ausgeglichen sind. Danach wird im Frühjahr (maschinell) Rasen angesät, sobald die Temperatur zuverlässig und über einen absehbaren Zeitraum hoch genug ist. Anschließend darf die gesamte Fläche für einen längeren Zeitraum nicht betreten oder gar befahren werden. Auch Zelten wird während dessen auf den entsprechenden Flächen nicht möglich sein. Das Gras muss erst Wurzel treiben und anwachsen, um so den Boden zuverlässig zu verdichten. Ansonsten würden wir die frisch planierte Fläche gleich wieder durch Fußtapsen oder Reifenspuren uneben machen.
Man kann für die eigene Planung also schon mal davon ausgehen, dass nach der Ansaat mindestens bis zur Sommerpause die Wiesenfläche gesperrt bleiben wird.