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Corona-Schutz-Verordnung 21.10. - 17.11.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2021-10-19.pdf
Sport im Außenbereich ist von Einschränkungen nicht betroffen.
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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Leipziger Sports,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass der Freistaat Sachsen eine neue
sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen hat. Diese tritt am 21.
Oktober 2021 in Kraft und wird bis einschließlich 17. November 2021
gelten.
Die 7-Tage-Inzidenz für Leipzig liegt schon seit längerer Zeit über dem
Schwellenwert von 35. Diverse Maßnahmen und Regelungen sind zur
Aufrechterhaltung des Sportbetriebs daher umzusetzen. Die bekannten
Regelungen zur Kontakterfassung sowie Sportstättennutzung nur mit Impf-,
Genesenen-, bzw. Testnachweis (?3G?) werden so fortgeführt.
Neu ist, dass der Verordnungsgeber mit Inkrafttreten der SächsCoronaSchVO
ab 21.10.2021 eine explizite Kontrolle der 3G-Regelungen durch den
Betreiber oder Veranstalter fordert. Dies bedeutet für Sie, dass die
Nutzung kommunaler Sportstätten nur möglich ist, wenn Sie Ihrer
Kontrollpflicht nachkommen und dies gegenüber dem Amt für Sport
nachweisen.
Für den Fall, dass Ihr Pacht- oder Sportverein die durch uns an Sie
versandte
"Bestätigung der Pächter und Nutzer kommunaler Sportanlagen zur
Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung" noch nicht unterzeichnet und an
uns zurückgeschickt hat, fordern wir Sie erneut auf, dies bis spätestens
31.10.2021 nachzuholen.
An dieser Stelle sei nochmals auf die Ausnahmetatbestände gemäß
SächsCoronaSchVO hingewiesen. Änderungen im Vergleich zur letzten
Verordnung sind nicht erfolgt.
Der Impf- oder Genesenennachweis kann durch einen Testnachweis ersetzt
werden, wenn
1. die verpflichtete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
oder
2. für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine
Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde.
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die
einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr bzw. die noch nicht eingeschult wurden sowie Personen die
entweder genesen oder vollständig geimpft sind.
Unabhängig vom Infektionsgeschehen bleibt grundsätzlich erlaubt:
Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen
Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie
für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader,
lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und
-sportler.
...
Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung mit Gültigkeitszeitraum
bis zum 17.11.2021 finden Sie auf der Webseite Amtliche Bekanntmachungen
des Freistaates Sachsen.
Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie auf der Seite Informationen
zum Coronavirus der Stadt Leipzig sowie auf der Seite Infektionsfälle in
Sachsen des Freistaates Sachsen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung
zur Sportstättenvergabe (Telefon 0341 123-9425/ 0341 123-9426)
sowie das Sachgebiet Objektverwaltung/ Objektbewirtschaftung für die
Pachtsportvereine (Telefon 0341 123-9440 / 0341 123-9429) gern zur
Verfügung.
Gern verweisen wir auch auf die Corona FAQ (häufig gestellte Fragen) des
Landessportbundes Sachsen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Katja Büchel
Amtsleiterin
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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Sport
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Tel.: ++49341 1239400/9401
Fax: ++49341 9832006
E-Mail:
Internet: http://www.leipzig.de