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SächsCoronaSchVO 14.06.2021 bis 30.06.2021
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Leipziger Sports,
sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der ab 14.06.2021 bis 30.06.2021 geltenden
Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) informieren wir Sie über die
aktuell geltenden Rahmenbedingungen für die Nutzung kommunaler
Sportanlagen in Leipzig.
1. Grundsätzlich erlaubt ist:
Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht,
sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertiefenden sportlichen
Ausbildung sowie für lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und
Berufssportlerinnen und -sportler.
Ebenso bleibt, die Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem
Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1,
Nachwuchskader 2) des DOSB oder dem Spitzenkader des Deutschen
Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem
Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen, unverändert erlaubt.
2. Da die Stadt Leipzig eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 35 hat gelten
folgende Hinweise:
Für den allgemeinen Sportbetrieb wurde die Befreiung von Testpflicht und
der Wegfall der personenmäßigen Beschränkung geregelt für:
Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von Minderjährigen im
Außenbereich
Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
Kontaktsport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
3. Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern/ Besucherinnen sind mit
Hygienekonzept und Kontakterfassung gestattet (§19 Abs. 2, 6
SächsCoronaSchVO). Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten,
besteht für Besucher und Besucherinnen die Pflicht für einen
tagesaktuellen Test. Die Gestattung von Sportgroßveranstaltungen ( größer
1.000 Besucher/ Besucherinnen) richtet sich nach §7 Abs. 2, 3
SächsCoronaSchVO.
Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder gestattet.
Weiterhin behalten die bestehenden Regelungen für vollständig geimpfte
Personen ihre Gültigkeit. Diese werden weiterhin mit Personen
gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.
Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen
Status. (Verordnung zur Regelung von Erleichtungen und Ausnahmen)
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass die o.g. Regelungen nur so lange
Ihre Gültigkeit behalten, wie der 7-Tages Inzidenzwert von 35 in Leipzig
nicht überschritten wird.
Die aktuelle, sächsische Corona-Schutz Verordnung, mit Gültigkeitszeitraum
vom 14.06. - 30.06.2021 , finden sie auf dieser externen Seite des
Freistaates Sachsen
Die aktuellen Zahlen für Leipzig finden Sie auf dieser Seite des
Freistaates Sachsen und auf www.leipzig.de/coronavirus.
Für Rückfragen stehen Ihnen das Amt für Sport, Sachgebiet Sportförderung
(Telefon 0341 123-9425/ 0341 123-9426) sowie das Sachgebiet
Objektverwaltung/Objektbewirtschaftung für Pachtsportvereine (Telefon 0341
123-9440 / 0341 123-9429) gern zur Verfügung.
Gern verweisen wir auch auf die FAQ (Häufig gestellten Fragen) des
Landessportbundes Sachsen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Katja Tennhardt
Sekretariat
__________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Sport
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Tel.: ++49341 1239400/9401
Fax: ++49341 9832006
E-Mail:
Internet: http://www.leipzig.de