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Neues Infektionsschutzgesetz - Auswirkung auf die Nutzung städtischer Sportanlagen
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vereine,
sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass mit dem neuen
Bundesinfektionsschutzgesetz weitere Einschränkungen für den Sportbetrieb
in der Stadt Leipzig verbunden sind.
Wir bedauern dies sehr und bitten um Verständnis.
Gemäß § 28 b Absatz 1 Punkt 6 des Infektionsschutzgesetz gilt:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung
von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen
des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual-
und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs
der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader,
wenn
a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den
Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung
erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;
für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von
Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in
Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf
Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives
Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels
eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
Die bereits erteilten Nutzungszeiten behalten unter Beachtung der Vorgaben
des Infektionschutzgesetzes ihre Gültigkeit.
Dem Sportamt Leipzig liegen zum jetztigen Zeitpunkt noch keine nähere
Definitionen zu den o. g. Personengruppen vor.
Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Büchel
Amtsleiterin
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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
Amt für Sport
Am Sportforum 3, 04105 Leipzig
Tel.: 0341/ 123 94 00
mobil: 0152/ 229 89 001
Fax: 0341/ 983 20 06
E-Mail:
Internet: http://www.leipzig.de