Der Störmthaler Kanal und die Kanuparkschleuse befinden sich auf einer Bergbaukippe des ehemaligen Tagebaus Espenhain. Gebaut wurde die Schleuse zwischen März 2011 und Oktober 2012 in Projektträgerschaft der LMBV. Finanziert wurde die Maßnahme gemäß § 2 und § 4 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung. 2013 wurde das Bauwerk an die Stadt Markkleeberg übergeben und wird seither durch die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH (EGW) betrieben. Neben ihrer touristischen Funktion dient die Schleuse der notwendigen Ableitung des Überschusswassers aus dem ca. 4 Meter höher gelegenen Störmthaler See.
Aufgrund der festgestellten Gefahrenlage an der Kanuparkschleuse im Störmthaler See sieht sich der Landkreis Leipzig in der Pflicht, die Nutzung der Gewässer Störmthaler See, Störmthaler Kanal und Markkleeberger See ab sofort zeitlich befristet bis zum Ablauf des 31.05.2021 zu untersagen.
https://www.landkreisleipzig.de/pressedokumente/dok_20210325160246_d420fa3575.pdf
Die Untersagung der Gewässernutzung betrifft sämtliche Bootsnutzungen, Baden, Tauchen, Angeln vom Boot aus sowie Wassersportaktivitäten und ist zwingend geboten, um eine Gefahr für Leib und Leben auszuschließen.
Sachverständige gehen davon aus, dass auch das Stahlbeton-Fundament unter der Schleuse „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ betroffen ist. Die Schleuse ist die einzige Barriere zwischen beiden Seen. Bei einem Versagen gebe es keine Möglichkeit, das Wasser zu stoppen. In der Folge wären „weitreichende Überschwemmungen in den Stadtgebieten von Markkleeberg und auch von Leipzig zu erwarten“. Am Markkleeberger See könne es zu einer „Spülwirkung mit starkem Wellenaufbau kommen“, die Nutzer auf den Seen gefährden könnten. Für den Störmthaler See drohe eine Sogwirkung.
https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Landkreis-Leipzig-sperrt-zwei-Seen-Wasserwelle-droht