Floßgraben Befahrungs- und Sperrzeiten
Seit 01.03.19 bis zum 30.09.19 gelten für den Floßgraben wieder die Sperrzeiten der Allgemeinverfügung - so wie auch in den letzten Jahren.
Eine Befahrung ist möglich
-von 11:00 bis 13:00 Uhr
-von 15:00 bis 18:00 Uhr und
-von 20:00 bis 22:00 Uhr
Inklusive Uferbetretungsverbot (20 Meter in den Wald). Kontrollen finden statt, Strafen sind schmerzhaft.