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Harthkanalschleuse bislang ohne Baurecht
Für den Harthkanal gibt es bislang noch kein Baurecht. Bei der Landesdirektion weiß man, dass die vorzeitige Teilgenehmigung auf sehr unsicheren Füßen steht. Denn wie kann man beginnen, eine Schleuse zu bauen, wenn das ganze Bauprojekt noch nicht mal in einer genehmigungsrechtlichen Reife vorliegt? „Die eigentliche wasserrechtliche Plangenehmigung steht noch aus“, gesteht die Landesdirektion denn auch zu. „Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich komplizierter und langwieriger als zunächst von der LMBV sowie der LDS eingeschätzt. Dies hat seine Ursache in der Vielzahl der zu berücksichtigenden Interessen, unter anderem im Bereich des Naturschutzes, aber auch im anspruchsvollen Baugrund.“