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SUPer in der Schleuse nicht erlaubt
Im Bundesanzeiger vom 09.08.2018 wurde eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Benutzung von Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen veröffentlicht.
Daraus ergibt sich, dass aus Sicherheitsgründen „… die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind…“ verboten ist. Dies gilt SUP- Boards. Der Deutsche Kanu-Verband bittet daher alle SUPer, dieses Schleusungsverbot bei anstehenden Fahrten zu berücksichtigen.