Sidebar Menu

Anmeldung

Anzeigen
  • Benutzername vergessen?
  • Passwort vergessen?
Germania Kanusport Kanusport an der Elster
  • Der Verein
  • Vereinsnachrichten
  • Datenschutz
  • Termine
  • Impressum / Kontakt

Sperrzeiten Floßgraben

Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels am Floßgraben
Das Amt für Umweltschutz informiert, dass die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen
für den Eisvogel (Alcedo atthis) am Floßgraben in 04277 Leipzig und 04416
Markkleeberg, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2 vom 30. Januar 2016, ab dem 1. März 2018
wieder ihre Wirkung entfaltet.
Für muskelbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren des Floßgrabens außerhalb der
Zeiten 11:00-13:00, 15:00-18:00 und 20:00-22:00 untersagt.
Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt.
Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 m breiten beidseitigen
Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten.
Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen werden rechtzeitig angebracht.
A. von Fritsch
Leiterin des Amtes für Umweltschutz

Vorheriger Beitrag: Bürgerbeteiligung zur Öffnung des Pleißemühlgrabens an der Hauptfeuerwache Zurück Nächster Beitrag: Wasserschlange Weiter

 

Um unsere Webseite für Euch optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Akzeptieren Ablehnen
Weitere Informationen